AGB

Steinmetz Mehl & Brot GmbH & Co. KG
Stefan Steinmetz GmbH & Co KG
Steinmetz Patent Müllerei GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (Stand 2022)

1. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die wir mit Unternehmern eingehen, das heißt mit solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferzusagen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung. Aufträge und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, sofern sie durch uns schriftlich bestätigt werden oder wir ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.
3. Preise
Die in unseren Preislisten und Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen Mehrwertsteuer und sonstige Pflichtabgaben, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
4. Lieferungen
Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Ereignisse, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere wenn die Ursache nicht durch uns beeinflussbar war, entbinden uns ohne weiteres vom Vertrag und schließen Schadenersatzansprüche aus. Insofern nicht anders benannt liefern wir ab Rampe.
5. Mängel und Gewährleistung
Gewichts- und Mengendifferenzen bis zu 5 % der Bestellmenge gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar. Offensichtliche Mängel sind auf dem Lieferschein und sofort fernmündlich oder per E-mail zu rügen. Der Empfänger hat für eine Lagerung der Ware auf Grundlage der Lebensmittel-Hygienevorschriften zu sorgen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die beanstandete Ware bereits verarbeitet oder verbraucht oder unsachgemäß gelagert wurde. Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Angaben fremder Hersteller auf Fertigverpackungen über die Mindesthaltbarkeit der Ware führen nicht zu einer Verlängerung der für uns geltenden Gewährleistungsfrist.
6. Erfüllungsort und Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung Hamburg. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit ihrer Übergabe an den Kunden oder den Transporteur auf den Kunden über.
7. Zahlungen
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Lieferdatum bargeldlos vom Kunden durch Überweisung auszugleichen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig, es sei denn, daß diese Gegenforderungen fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug belasten wir Verzugszinsen 2% über unseren Refinanzierungskosten.
Es erfolgt die Rückbelastung gewährter Sonderrabatte und Konditionen, die in Erwartung prompter Zahlung gewährt wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten zum Zeitpunkt der Zahlung fälligen Verbindlichkeiten, die aus Liefer-, Werk- und/oder Finanzierungsverträgen oder im Zusammenhang hiermit entstanden sind, uns gegenüber erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
8.2 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer dem Kunden oder einem Dritten gehörenden Sache erwerben wir anstelle des Kunden das anteilige Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Kaufpreises der von uns gelieferten Ware zu dem Wert der neuen Sache.
8.3 Im Falle der Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind wir Hersteller im Sinne des Gesetzes, jedoch unter Ausschluß der Übernahme jeglicher Herstellerverpflichtungen. Uns steht das anteilige Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der be- oder verarbeiteten Sache zu dem Wert der neuen Sache zu.
8.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich MwSt) der von uns gelieferten Sachen entspricht, im voraus an uns ab. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderung sind uns auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und wir diese Befugnis nicht aus anderem Grunde widerrufen. Wir nehmen die in dieser Bestimmung geregelten Vorausabtretungen an.
8.5 Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat der Kunde diese räumlich getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. Er trägt alle während dieser Zeit für die Erhaltung erforderlichen Kosten und Aufwendungen und haftet uns für jede Verschlechterung. Die Waren sind ausreichend gegen Schäden, Verlust und Untergang zu versichern. Auf Anforderung ist uns ein schriftlicher Nachweis hierüber zu erbringen.
8.6 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gekauften Ware oder der entstandenen neuen Sache ist unzulässig. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns von dem Kunden unverzüglich bekannt zugeben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren.
8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren wieder an uns zu nehmen.
8.8 Wir verpflichten uns, die zur Absicherung unserer Forderungen bestellten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der unter normalen Umständen realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt. Das Recht zur Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
9. Eigentumsübergang bei Streckengeschäften
9.1 Bei sogenannten Streckengeschäften, das heißt bei solchen Geschäften, bei denen wir die Finanzierung eines zwischen dem Kunden und einem dritten Lieferanten direkt zustandegekommenen Geschäfts übernehmen, tritt der Kunde seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung gegen den Lieferanten hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. In unserem Verhältnis zum Kunden gilt sodann die vorstehende Eigentumvorbehaltsklausel.
9.2 Sofern von uns hierzu aufgefordert, ist der Kunde verpflichtet, einer vertraglichen Regelung zuzustimmen, wonach wir in den Vertrag mit einem Drittlieferanten auf Seiten des Lieferanten eintreten.
10. Produktverwendung
Der Kunde ist zur Beachtung von Verarbeitungs-, Deklarations- und Lagerungshinweisen verpflichtet. Er muß sich darüber hinaus über bestehende regionale Verarbeitungs- und Hygienevorschriften informieren und diese beachten. Der Kunde muß sich in jedem Fall vor der Verarbeitung der gelieferten Ware von deren einwandfreiem Zustand überzeugen. Der Kunde ist nur nach besonderer schriftlicher Zustimmung zur Verwendung der Marke: Steinmetz sowie der bekannten Werbeaussagen einschließlich der Wort-Bildmarken berechtigt. Im Falle der Einschränkung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung aus dem Betrachtungszeitpunkt der Genehmigung heraus gesehen, endet die Nutzungsberechtigung automatisch, ohne des es einer Kündigung bedarf. Die verwendeten Marken und Werbeaussagen, Werbeträger und Verpackungen sind unmittelbar ohne Aufbrauchsfrist dann zu entsorgen oder entsprechend zu entfernen. Aus der Nichtbeachtung entstehende Rechtsfolgen hat der Kunde zu vertreten.
11. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
13. Deutsches Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Sonstige Vereinbarungen
Kunden im europäischen Ausland müssen bei Auftragserteilung ihre Euro- Identifikationsnummer benennen. Schäden, die uns aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Euro-Umsatzsteuer entstehen, sind uns von dem betreffenden Kunden zu ersetzen.
Stand: Mai 2022
Steinmetz Mehl & Brot GmbH & Co. KG Stefan Steinmetz GmbH & Co. KG Steinmetz Patent Müllerei GmbH & Co. KG

« Mit meinem Namen stehe ich für über 350 Jahre Familientradition
und eine Leidenschaft für saubere Ernährung. »

 *Durch das STEINMETZ Getreide-Waschen werden viele Schimmelpilze und Mikroorganismen entfernt. 

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